Das Deutschland ein Bürokratiesumpf ist, hat man ja schon das ein oder andere Mal gehört, aber so richtig begreifen tut man das wohl erst wenn man mal drin steckt :
- April 2006 Beantragung der Vornamensänderung (VÄ) mit Vorabentscheid für diePersonenstandsänderung (PÄ)
- April 2006 mein Antrag wird dem Bundesinnenministerium vorgelegt. Das Bundesinnenministerium hat keine Einwände. Es läßt die vierwöchige Frist verstreichen.
- Mai 2006 Termin zur Anhörung (Prozesskostenhilfe und Gutachter werden bewilligt) .Die Anhörung dauert 15 Minuten. Ziemlich unnötiger Termin.
- Juni 2006 drei Termine beim ersten Gutachter.
Kindeheit, Jugend, Elternhau, Sexualleben werden abgeklopft. Ich erhalte 4 Fragebögen, die ich zu Hause wahrheitsgemäß ausfüllen soll.
- Juli 2006 ein Termin beim zweiten Gutachter
Ich fahre 1,5 Stunden nach Leipzig. Die Begutachtung dauert 3 Stunden. Ich fahre 1,5 Stunden zurück nach Berlin. Anmerkung : Das sogenannte Begutachtungsgespräch führt ein Praktikant durch. Er ruft mich ein paar Tage später nochmal an und fragt nach wie man Hysterektomie schreibt.
- August 2006 Sowohl ich als auch das Ministerium für Inneres und Sport erhalten den den vorläufigen Beschluss der Vornamensänderung.
- Das Bundesinnenministerium erhebt keinen Einspruch und läßt die achtwöchige Frist verstreichen.
- Oktober 2006 ich erhalte den rechtskräftigen Beschluss der VÄ. Die PÄ wird abgelehnt da ich dem männlichen Geschlecht nicht genügend angeglichen bin und fortpflanzungsfähig bin.
- November 2006 ich reiche die Gutachten der VÄ bei der Krankenkasse ein um eine Kostenzusage für geschlechtsangleichende Operationen zu bekommen.
- Dezember 2006 die Krankenkasse teilt mir mit, dass sie selbst keine Entscheidung in meinem Fall treffen kann/darf und meine Unterlagen an den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) weitergegeben hat.
- Januar 2007 ich bekomme einen Termin beim MDK
Ich werde erneut von einem Psychiater begutachtet. Der Termin dauert 3 Stunden.
- der MDK-Gutachter schickt sein positives Gutachten an die KK zurück.
- die KK reicht das positive Gutachten an den zweiten Gutachter des MDK weiter.
- März 2007 ich bekomme einen zweiten Termin beim MDK diesmal handelt es sich um eine körperliche Untersuchung meiner Brüste. Meine Genitalien "untersucht" der Gutachter nicht. Er hätte aber gedurft.
- das positive Gutachten geht an die KK zurück.
- April 2007 ich erhalte die Kostenzusage der KK.
- April 2007 ich lasse die Mastektomie im Parksanatorium Berlin Dahlem durchführen.
Es soll 6 Monate abgewartet werden bis zu einer möglichen Korrektur und der Hysterektomie.
- Oktober 2007 ich lasse die Hysterektomie im Parksanatorium Berlin Dahlem durchführen.Anschließend lasse ich mir die geschlechtsangleichenden Maßnahmen sowie die daraus resultierende Fortpflanzungsunfähigkeit bestätigen.
- November 2007 ich reiche die fehlenden Unterlagen ( Bestätigung ga. Maßnahmen sowie
die Bestätigung Fortpflanzungsunfähigkeit) beim Amtsgericht Berlin ein und bitte um erneute Prüfung meines Antrags auf Personenstandsänderung.
- Januar 2008 mir wird mitgeteilt, dass mein Antrag eingegangen sei und dieser nun dem Bundesinnenministerium vorgelegt wird.
- Anruf meinerseits beim Bundesinnenministerium mit Bitte um schnellstmögliche Bearbeitung.
- Februar 2008 ich erhalte den vorläufigen Beschluss der PÄ.
Ich lege sofort Rechtsmittelverzicht ein und bitte das Bundesinnenministerium gleiches zu tun.
- März 2008 das Standesamt Lüneburg teilt mir mit, dass es meine Unterlagen nicht ändern kann da noch kein rechtskräftiger Beschluss vorliegt.
- Anruf beim Amtsgericht meinerseits. Meine Unterlagen seien zum Landgericht gegangen. Nach einigem Hin- und Her klärt sich auch warum -Ich habe auf meinem Rechtsmittelverzicht meine Unterschrift vergessen.
- April 2008 ich fahre zum Amtsgericht und hole die Unterschrift nach.
Leider wird festgestellt, dass das Bundesinnenministerium einen Stempel auf Ihrem Rechtsmittelverzicht vergessen hat. So können mir meine Unterlagen natürlich nicht ausgestellt werden.
- der Justizsekretär versucht im Innensenat jemanden zu erreichen. Ohne Erfolg. Es wird gemutmaßt der Zuständige könne im Urlaub sein.
- Wieder Anruf beim Amtsgericht. Das Bundesinnenministerium hat grünes Licht gegeben. Montag geht die Rechtskräftigkeit raus.
- Normalerweise würde diese auch nochmal an das Bundesinnenministerium geschickt werden, damit die das Schreiben an das Lüneburger Standesamt weiterleiten. Diese Station wird jetzt auf meine Bitte hin ausgespart.
Also falls jetzt nicht irgendwer noch irgendeinen Stempel vergessen hat, könnte ich nach 2 Jahren meine rechtskräftige Personenstandsänderung tatsächlich bekommen.
Ich glaub´s erst wenn ich es sehe.
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2 comments:
bürokratie ist m.e. das eine, handfeste finanzielle interessen der medizinerzunft etc. das andere. unter dem strich würd mich mal wundernehmen, um wieviel mediziner, psychos und amtschimmel sich an dieser ganzen prozedur genau gesundgescheffelt haben ... ? m.e. ein gewichtiger grund, weshalb das tsg wohl auch weiterhin nur in anführungsstrichen "reformiert" wird.
ojojoj
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